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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand August 2023

### 1. Grundsätzliches Es gilt deutsches Recht. Wir widersprechen ausdrücklich von unseren AGB abweichenden AGB des Kunden oder Lieferanten. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftraggeber oder Auftragnehmer Vertragspartei werden. ### 2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen #### 2.1. Auftragsannahme und Vertragsschluss Bis zur Auftragsannahme sind alle unsere Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit unserer Bestätigung zustande. #### 2.2. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber unterstützt die Firma insbesondere bei: Übermittlung von Informationen, Herausgabe eines Grundrisses eines Architekten oder eines Bauzeichner, Mitteilung von eigenen Vorstellungen und Wünschen, eindeutige und zeitnahe Mitteilung von veränderten Voraussetzungen. Die Firma übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Maße, Baupläne, Zeichnungen oder sonstigen Angaben. #### 2.3. Planung und Designentwurf Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verpflichtet sich die Firma dazu, eine Planung zu erstellen. Weitere Entwürfe sowie abweichende Darstellungen oder mehrere Varianten sind nur geschuldet, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. #### 2.4. Lieferverzögerung Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. #### 2.5. Übergabe und Rückgabe Bei Übergabe ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf Vollzähligkeit und erkennbare Mängel zu prüfen. Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Wertminderung auf den Kunden über. #### 2.6. Mangelrüge Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen Unternehmer innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung in Textform rügen. Das Nichtgefallen der von der Firma durchgeführten Dekorationsarbeiten ist subjektiv und stellt keinen Mangel dar. #### 2.7. Mangelverjährung Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, leisten wir für Mängel eine Gewähr von einem Jahr. #### 2.8. Umsetzung der Gewährleistung Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber Ersatz zu liefern. #### 2.9. Aus- und Einbaukosten Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten. #### 2.10. Anlieferung Beim Anliefern setzen wir voraus, dass unser Fahrzeug unmittelbar am Gebäude entladen werden kann. Mehrkosten durch weite Transportwege werden gesondert berechnet. #### 2.11. Abschlagszahlung Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen eine Abschlagszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. ### 3. Förmliche Abnahme Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn wir den Auftraggeber einmal vergeblich auffordert haben. ### 4. Pauschalierter Schadensersatz Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag, sind wir berechtigt, 10 % der Vergütung vom noch nicht erbrachten Teil als Schadensersatz zu verlangen. ### 5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile für geeignete klimatische Raumbedingungen Sorge zu tragen. ### 6. Aufrechnung Diese ist mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen. ### 7. Eigentumsvorbehalt Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. ### 8. Eigentums– und Urheberrechte An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. ### 9. Kündigung Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. ### 10. Streitbeilegung Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. ### 11. Gerichtsstand Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist der Geschäftssitz unseres Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand.